Aufbewahrungsfristen in der Physiotherapie: 7, 10 oder 30 Jahre?
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Lesezeit: 4 Minuten
„Darf ich die alten Akten endlich schreddern?" — eine der häufigsten Fragen in der Wahlpraxis, und eine mit teuren Fehlermöglichkeiten in beide Richtungen: Zu früh gelöscht fehlt dir im Haftungsfall das Beweismittel, zu lange aufbewahrt verletzt du die DSGVO. Hier die Fristen im Überblick.
Die Fristen-Tabelle für die Wahlpraxis
| Unterlage | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Behandlungsdokumentation, Befunde, Verordnungen | 10 Jahre | anerkannter Maßstab (analog § 51 ÄrzteG) |
| Honorarnoten, Belege, Kassenbuch | 7 Jahre | § 132 BAO |
| Unterlagen in Krankenanstalten | 30 Jahre | KAKuG (betrifft angestellte Kollegen) |
| Unterlagen zu laufenden Verfahren | bis Abschluss | unabhängig von obigen Fristen |
Wichtig: Die Fristen beginnen in der Regel mit Ende des Kalenderjahres bzw. mit Abschluss der Behandlung — eine Honorarnote vom März 2026 darf also frühestens Anfang 2034 weg.
Das DSGVO-Spannungsfeld: aufbewahren müssen, löschen müssen
Die DSGVO verlangt, Gesundheitsdaten zu löschen, sobald sie nicht mehr gebraucht werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sind aber ein legitimer Zweck — du darfst (und musst) also aufbewahren, solange die Frist läuft. Der Fehler passiert danach: Wer nie löscht, verletzt die DSGVO genauso wie wer zu früh löscht.
Sauber gelöst heißt das: je Datenart die Frist kennen, den Fristbeginn dokumentieren, nach Ablauf nachweisbar löschen. Mit Papierakten und Excel wird genau das über die Jahre zum Vollzeitjob — deshalb hat die Patientendokumentation in PhyPilot die Fristen fix eingebaut: Sie laufen automatisch je Patient und Datenart, die Löschung erfolgt fristgerecht und protokolliert im Audit-Log.
Häufige Fragen
Ein Patient verlangt sofortige Löschung — muss ich?
Nein. Das DSGVO-Löschrecht tritt hinter gesetzliche Aufbewahrungspflichten zurück. Du kannst die Löschung für den Fristablauf vormerken — genau so macht es PhyPilot mit der Löschvormerkung in der Patientenakte.
Gilt das auch für digitale Unterlagen?
Ja, dieselben Fristen — digital braucht es zusätzlich Lesbarkeit über die gesamte Dauer und Schutz vor Verlust (Backups!) und unbefugtem Zugriff.
Was passiert bei Praxisende oder Pension?
Die Fristen laufen weiter — du bleibst verantwortlich für sichere Aufbewahrung bis zum Ablauf (oder regelst eine geordnete Übergabe, z. B. an einen Nachfolger).
Fristen, die sich selbst verwalten
In PhyPilot laufen 10-Jahres- und 7-Jahres-Fristen automatisch mit — inklusive fristgerechter, protokollierter Löschung. Ein Sorgenthema weniger.
2 Monate gratis testenHinweis: Sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung — für deinen Einzelfall (z. B. Sonderdokumente, Verfahren) frag Rechtsanwalt oder Steuerberatung.